Am
2.4.2007 fand in Bielefeld die diesjährige Tagung des Arbeitskreises
Biomedizin statt. Der Leiter des Arbeitskreises, Prof. Dr. Klaus Peter
Bader, begrüßte mit René Röspel MdB den Vorsitzenden der
Enquête-Kommission „Ethik und Recht der Modernen Medizin" des 15. Dt.
Bundestages und Bundestagsabgeordneten der SPD als hochrangigen
Hauptredner des Abends. Thema des Vortrags, der in Kooperation mit dem
Kreisverband Bielefeld des Gesundheitspolitischen Arbeitskreises im
NRW-GPA stattfand, war „Stammzellforschung in Deutschland - Ethik oder
Wettbewerb".

Im Bild: MdB René Röspel (SPD; links) und Prof. Dr. Klaus Peter Bader.
Nach Einführung in die Thematik und Materie von PID, PND, Forschungs- und
Reproduktionscloning stellte René Röspel die verschiedenen
wissenschaftlichen, aber auch gesellschaftspolitischen Positionen vor.
Entsprechend seinem persönlichen Standpunkt sei die sog. embryonale
Stammzellforschung in Deutschland zu Recht nicht erlaubt, nicht nur, weil
weltweit sowohl klinische Studien als auch anwendbare „Programme“ bisher
keineswegs in der erwarteten Form verifiziert werden konnten. Anders
verhalte es sich nach Ansicht des Referenten mit der Forschung an sog.
adulten Stammzellen, bei der auch die oft diskutierten ethisch-moralischen
Gegenargumente per se entfielen. Gerade in diesem Bereich gebe es,
entgegen der publizierten Meinung, etliche nachweisbar erfolgreiche
klinische Studien und schließlich auch die ausdrückliche Legalisierung
durch den Gesetzgeber. Deutschland hätte gut daran getan, aus ethischen
Gründen die embryonale Stammzellforschung zu verbieten.
Die
relative Einfachheit des Forschungsklonens, das häufig unkorrekt als
therapeutisches Klonen bezeichnet werde, über die Möglichkeit des Zell-
und Organersatzes ohne immunologische Probleme dürfe nicht über die
Schwierigkeiten hinwegtäuschen. Neben dem „Embryostatus" der
Zellkonstruktion werde „alte DNA" verwendet und ferner der „Einstieg" in
das reproduktive Klonen erleichtert.
Im
Bereich der Forschung an und mit adulten Stammzellen wurde erfolgreich
gezeigt, in welchem Ausmaß sich Stammzellen aus menschlichen Hoden zu
Herz- und Skelettmuskel-, Knochen- und Nervenzellen sowie zu
insulinproduzierenden Zellen entwickeln können. Der Einsatz adulter
Haarzellstammzellen im Bereich der (akuten und chronischen) Wundversorgung
sei mittlerweile kurativ so erfolgreich, dass die darauf basierende
Therapie in der Schweiz von Krankenkassen bezahlt werde.
Gerade auch die zwischenzeitlich häufig als „Rechtfertigung" für PID in
der Praxis genannten Krankheiten wie Trisomie 21, Morbus Huntington oder
die zystische Fibrose würden aktuell völlig anders bewertet, vor allem in
Hinblick auf mögliche „Konsequenzen“ einer entsprechenden Diagnostik vor
Implantation. Neben der „Tötung“ einer embryonalen Stammzelle, die in
Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten ist, gebe es eine
ganze Reihe ernstzunehmender und ungelöster Probleme in diesem Bereich wie
die prinzipielle Schwierigkeit der Erstellung eines „Indikationskataloges
schwerwiegender Krankheiten“ (s.o.) und Befürchtungen in Richtung eines
Dammbruchs hin zur „Routineuntersuchung".
In
der fast 2-stündigen Diskussion im Anschluss an das Referat von René
Röspel wurden sowohl Zustimmung hinsichtlich der moralischen Haltung
signalisiert als auch verschiedene Bedenken geäußert. Problematisch sei
durchaus die Frage, ob „competition“ und „ranking“ gesellschaftspolitische
und ethische Überlegungen in der Form ersetzen sollten, wie das heute oft
der Fall sei. Geradezu als Heuchelei könnte allerdings eine mögliche
Nutzung von aus embryonaler Stammzellforschung in anderen Ländern
gewonnenen Erkenntnisse in Deutschland die aktuellen ethischen Argumente
erscheinen lassen.
Grundlagenforschung, so der allgemeine Tenor des Auditoriums, lasse sich
grundsätzlich nicht aufhalten, müsse aber auch gesellschaftspolitisch
begleitet werden.
Klaus Peter Bader

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